Die Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Betreuungsform.
„Die Kindertagespflege soll
die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern,
die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen und ergänzen,
den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.“
(Tagesbetreuungsausbaugesetz §22 Abs.2).
Eine Tagespflegeperson benötigt eine Erlaubnis zur Kindertagespflege nach §43 Sozialgesetzbuch VIII. Diese Erlaubnis setzt eine Grundqualifikation von derzeit 160 Unterrichtseinheiten sowie einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind voraus.
Die Kindertagespflege zeichnet sich durch ein hohes Maß an Flexibilität aus. Die Betreuungszeiten werden individuell vereinbart. So kann meist auf die persönlichen Bedürfnisse der Eltern eingegangen werden. Dies ermöglicht den Eltern eine optimale Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Tageskinder werden in den meisten Fällen (wie auch bei uns) im Haushalt der Tagespflegeperson betreut. So entsteht eine familienähnliche Betreuungssituation, die auch für kleinere Kinder überschaubar ist.
Die Kindertagespflege eignet sich deshalb vor allem für Kinder bis zum Alter von drei Jahren, da ihnen die familiäre Atmosphäre und der kleine überschaubare Rahmen zugute kommen.
Doch auch für ältere Kinder – bis zum Alter von 14 Jahren – ist die Kindertagespflege eine optimale Ergänzung zum Kindergarten oder zur Schule, wenn die Betreuungszeiten dort nicht ausreichen.